Unsere Leistungen:

Gesetzliche Betreuung heißt nicht persönliche Pflege. Gleichwohl fordert das Betreuungsgesetz den persönlichen Kontakt, um die Betreuten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Selbständigkeit zu führen.

Der Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt. Er darf in genau festgelegten Aufgabenkreisen Rechtshandlungen vorneh- men und die Interessen des Betreuten vertreten.
 

Neben der Führung von Betreuungen bieten wir folgende Leistungen an:

- Beratung von ehrenamtlich tätigen Betreuern und Betreuerinnen

- Beratung von Familienangehörigen, die vor der Übernahme einer Betreuung stehen

- Informationsgespräche und -veranstaltungen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs-  und Patientenverfügungen

- Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen

Eine weitere Aufgabe des Betreuungsvereins besteht in der Beratung und Fortbildung für ehrenamtliche Betreuer.

 
Sie sind bereits ehrenamtlicher Betreuer, ehrenamtliche Betreuerin für einen Familienanghörigen oder eine andere Person?

Dann nutzen Sie unsere kostenlose Einzelberatung, die wir Ihnen nach Terminabsprache anbieten. Ein erweitertes Angebot für betreuende Familienangehörige erarbeiten wir zurzeit in Zusammenarbeit mit der Betreuungsstelle beim Gesundheitsamt des Landkreises Stade. Wir werden Sie über Inhalte und den Beginn des Angebotes rechtzeitig informieren.

 
Sie möchten ehrenamtlicher Betreuer, ehrenamtliche Betreuerin werden?
 
Die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung dient dem Allgemeinwohl und kann eine zusätzliche Bereicherung Ihres Lebens sein.

Wenn Sie uns Ihr grundsätzliches Interesse mitgeteilt haben, führen wir mit Ihnen ein Gespräch, in dem wir Sie über die rechtliche Betreuung und über Aufgaben von Betreuern und Betreuerinnen sowie Versicherungsschutz und Kostenerstattung informieren.

Wenn Sie uns Ihre Bereitschaft zur Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung signalisiert haben, können wir ein Treffen mit Ihnen, der betreuten Person und dem bisherigen Betreuer vereinbaren. Sollte Einigkeit über einen Betreuerwechsel vom Vereinsbetreuer zu Ihnen bestehen, werden wir die erforderlichen Schritte beim Betreuungsgericht einleiten.

Sie können sich aber natürlich auch erst einmal in eine Liste für ehrenamtliche Betreuer aufnehmen lassen und zu einem späteren Zeitpunkt eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen.
 
 
Beratungszeiten
 
Stade
Harsefelder Straße 22, 21680 Stade
 
Do., 15.00 - 18.00 Uhr (nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 04141 / 60 00 90-0)
 
 
Buxtehude
Bebelstraße 38, 21614 Buxtehude
 
Di., 15.00 - 18.00 Uhr (nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 04141 / 60 00 90-0)
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